Ausbildung zum Fachpraktiker für Zerspanungstechnik (m/w/d) oder Fachwerker für Feinwerktechnik  (m/w/d)

Fachpraktiker für Zerspanungsmechanik (m/w/d) und/oder Fachwerker für Feinwerktechnik (m/w/d) sind beides gute Einstiegsmöglichkeiten ins Berufsleben für junge Menschen mit Handicap oder anderen Behinderungen. Die 2-, 3- bzw. 3,5-jährige Ausbildung wird in der Industrie, im Handwerk oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Zerspanungsmechaniker/in.

Je nach zuständiger Kammer können z.B. Dauer der Ausbildung und Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein.
Die Beschreibung des Ausbildungsberufs Fachpraktiker/in für Zerspanungsmechanik erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Empfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
 

Anforderung an dich:

  • Gute körperliche Konstitution
  • Technisches Verständnis und räumliches Vorstellungsvermögen
  • Handwerkliches Geschick
  • Gute Noten in Mathematik
  • Kenntnisse in Werken / Technik von Vorteil


Einstellungsvoraussetzungen:

  • Kein Schulabschluss erforderlich
  • Vorausgesetzt wird in der Regel eine Eignungsuntersuchung, die durch die zuständige Agentur für Arbeit veranlasst wird.


Ausbildung: 

  • 2 bis 3,5 Jahre Ausbildung (Verkürzung / Verlängerung auf Antrag möglich)
  • Eine Spezialisierung kann z.B. in folgenden Einsatzgebieten erfolgen: Drehmaschinensysteme, Fräsmaschinensysteme


Ausbildungsinhalte: 

  • wie man Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe unterscheidet, zuordnet und handhabt
  • wie man Bauteile und Baugruppen herstellt und dabei Werkstücke z.B. durch Bohren, Drehen und Fräsen anfertigt
  • wie man Betriebsmittel wartet, Steuerungstechnik einsetzt
  • wie man schwere Werkstücke anschlägt, sichert und transportiert
  • wie man Werkzeugmaschinen einrichtet, mit Programmen an computergesteuerten Werkzeugmaschinen arbeitet und Fertigungsabläufe überwacht
  • wie der Fertigungsprozess geplant wird


Vergütung / Förderung:

  • Findet die Ausbildung in einem Betrieb statt, erhalten die Auszubildenden vom Betrieb eine Ausbildungsvergütung. Bei einer Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation werden die Auszubildenden durch Leistungen vom Rehabilitationsträger unterstützt.
  • Die Kosten einer Ausbildung nach besonderen Regelungen für Menschen mit Behinderungen werden vom Rehabilitationsträger getragen.
  • Neben der Förderung der Ausbildung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten die Auszubildenden auch unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX).